Bestattungsvorsorge München: Wünsche festhalten

Mit einer Bestattungsvorsorge in München können Sie Wünsche zur Bestattungsart, zum Friedhof und zum Abschied festhalten. Hier unterscheiden wir persönliche Notizen, Vereinbarungen mit einem Unternehmen und die Regeln für den Erwerb eines Grabes. Wir vermitteln kostenfrei an ein Bestattungsunternehmen aus München, führen aber selbst keine Bestattungen durch.

Stand der Gebühren: Friedhofsgebührensatzung vom 27.05.2024, in Kraft seit 01.07.2024. Zuletzt geprüft am .

Vorsorge beginnt mit Ihren Wünschen

Bestattungsvorsorge in München bedeutet zunächst, sich mit den eigenen Wünschen auseinanderzusetzen. Möchten Sie eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung? Gibt es einen Friedhof, zu dem Sie eine persönliche Verbindung haben? Welche Form des Abschieds passt zu Ihnen? Sie müssen nicht jede Einzelheit sofort entscheiden. Eine verständliche Notiz kann der Anfang sein und später ergänzt werden.

Unterscheiden Sie dabei zwischen einem Wunsch und einer bereits vereinbarten Leistung. Eine schriftliche Verfügung beschreibt, was Ihnen wichtig ist. Ein Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen legt dagegen einen vereinbarten Leistungsumfang fest. Ein genannter Friedhof bedeutet noch nicht, dass ein bestimmtes Grab erworben wurde. Gerade bei Baumgräbern sind die Regeln für den Erwerb zu beachten.

Beginnen Sie mit den Entscheidungen, die für Sie wesentlich sind, und kennzeichnen Sie offene Fragen. Angehörige können dann erkennen, wo Sie eine klare Vorstellung haben und wo Sie ihnen die Entscheidung überlassen möchten. Formulieren Sie möglichst einfach und eindeutig. Eine lange Sammlung widersprüchlicher Notizen hilft weniger als eine übersichtliche, zusammenhängende Beschreibung Ihrer Wünsche.

Eine Bestattungsverfügung verständlich verfassen

Halten Sie die gewünschte Bestattungsart, den bevorzugten Friedhof und Vorstellungen für die Trauerfeier schriftlich fest. Sie können auch notieren, welche Musik oder Texte Ihnen wichtig sind, welche Personen benachrichtigt werden sollen und ob Sie einen Abschied im kleinen Kreis wünschen. Beschreiben Sie dabei Ihre eigenen Vorstellungen, ohne Angehörigen jede persönliche Entscheidung vorwegnehmen zu müssen.

Hilfreich ist eine Trennung zwischen festen Wünschen und möglichen Alternativen. Wenn eine gewünschte Grabstätte nicht verfügbar ist oder eine Erwerbsvoraussetzung nicht erfüllt wird, sollten Angehörige wissen, welche andere Möglichkeit Sie sich vorstellen können. Besprechen Sie solche Fragen vorab mit dem Bestattungsunternehmen oder der Gräberverwaltung, statt aus einer allgemeinen Übersicht auf die Verfügbarkeit eines konkreten Grabes zu schließen.

Bewahren Sie die aktuelle Fassung so auf, dass eine Vertrauensperson sie finden kann. Teilen Sie dieser Person mit, welche Unterlagen dazugehören und wo Vertragsunterlagen liegen. Wenn Sie Änderungen vornehmen, sollte deutlich sein, welche Fassung gilt. Das ist ein praktischer Hinweis zur Übersicht, keine Aussage über besondere rechtliche Formvorschriften.

Wille zur Feuerbestattung schriftlich festhalten

Wenn Sie eine Feuerbestattung wünschen, halten Sie diesen Willen schriftlich fest. Nach den bayerischen Vorgaben muss eine Feuerbestattung dem Willen der verstorbenen Person entsprechen. Streiten gleichrangige Angehörige, ist bis zur Entscheidung des Gerichts nur die Erdbestattung zulässig. Eine klare und auffindbare Erklärung kann helfen, Ihren Wunsch im späteren Gespräch über den Ablauf zu benennen.

Die Feuerbestattung und die spätere Urnenbeisetzung sind getrennte Schritte. Entscheiden Sie deshalb nicht nur über die Einäscherung, sondern überlegen Sie auch, welche Grabart und welche Form der Trauerfeier Sie wünschen. Informationen finden Sie unter Feuerbestattung München und auf der Seite zum Ostfriedhof mit Krematorium.

Die Urne zu Hause aufzubewahren ist nach den bayerischen Vorgaben nicht möglich: Die Asche darf nicht an Hinterbliebene weitergegeben werden. Wenn Ihnen eine naturnahe Beisetzung wichtig ist, informieren Sie sich stattdessen über die städtischen Angebote unter Bäumen oder über eine andere zulässige Bestattungsart. Eine persönliche Vorstellung sollte mit den tatsächlichen Möglichkeiten abgeglichen werden.

Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen

In einem Vorsorgegespräch können Sie mit einem Bestattungsunternehmen die gewünschten Leistungen besprechen und schriftlich festhalten. Fragen Sie nach, welche Aufgaben das Unternehmen übernimmt und welche Entscheidungen noch offenbleiben. Lassen Sie sich eigene Leistungen und städtische Gebühren getrennt erklären. Ein Vertrag und eine Sammlung persönlicher Wünsche sind unterschiedliche Unterlagen und sollten nicht miteinander verwechselt werden.

Lesen Sie die Vereinbarungen in Ruhe. Bitten Sie um Erläuterung, wenn Begriffe oder Leistungen unklar sind. Besprechen Sie auch, wie spätere Änderungen Ihrer Wünsche behandelt werden und was bei einem Umzug geklärt werden müsste. Entscheidend ist, dass Sie den vereinbarten Umfang verstehen und Ihre Angehörigen wissen, an wen sie sich im Trauerfall wenden sollen.

Wenn Sie Kosten besprechen, fragen Sie nach der Grundlage der Aufstellung und nach den Leistungen, die nicht enthalten sind. Wir geben keine Empfehlungen zu Versicherungen, Steuern oder bestimmten Formen der Geldanlage.

Städtische Bestattung München als Möglichkeit

Auch die Städtische Bestattung München bietet Vorsorgeverträge an. Laut der städtischen Information zum Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages ist das Angebot in der Regel für einen Trauerfall in München vorgesehen. Ein Hausbesuch ist auf Wunsch möglich. Die Anschrift lautet Damenstiftstraße 8, 80331 München. Dieses Angebot ist von unserer kostenfreien Vermittlung zu unterscheiden.

Sie können die städtische Stelle direkt nach den gewünschten Leistungen und dem Ablauf eines Vorsorgegesprächs fragen. Wir nennen dafür keinen pauschalen Preis und treffen keine Aussage darüber, ob ein städtischer oder privater Anbieter für Ihren Fall günstiger ist. Für eine Entscheidung benötigen Sie ein auf Ihre Wünsche bezogenes Angebot und verständliche Vertragsunterlagen.

Wenn Sie über unsere Seite eine Anfrage stellen, vermitteln wir an ein Bestattungsunternehmen aus München. Die Premium Lead GmbH bietet selbst keine Vorsorgeverträge für Bestatterleistungen an und führt keine Bestattungen durch. Besprechen Sie einen Vertrag direkt mit dem Unternehmen, mit dem Sie ihn abschließen möchten.

Grabwahl und Wohnsitz in München

Der gewünschte Friedhof ist ein wichtiger Teil der Vorsorge, aber nicht jede Grabstätte kann unter denselben Voraussetzungen erworben werden. Bei mehreren Münchner Stadtteilfriedhöfen ist der Hauptwohnsitz im Bestattungsbezirk maßgeblich. Manche Voraussetzungen setzen außerdem einen aktuellen Sterbefall und eine bestimmte Dauer des Hauptwohnsitzes voraus. Ein Wunsch allein ist daher keine Bestätigung eines Erwerbsrechts.

  • Hauptwohnsitz im Bestattungsbezirk: Haidhausen, Riem (Neuer Teil), Sendling, Waldfriedhof Solln
  • Aktueller Sterbefall und Hauptwohnsitz: Lochhausen, Riem (Alter Teil), Perlach
  • Aktueller Sterbefall und mindestens 20 Jahre Hauptwohnsitz: Allach, Daglfing, Feldmoching, Solln
  • Aktueller Sterbefall und mindestens 30 Jahre Hauptwohnsitz: Neuhausen, Nymphenburg, Bogenhausen (Bogenhausen auch für besonders bekannte Persönlichkeiten mit Verdiensten um München)
  • Aktueller Sterbefall und Hauptwohnsitz des Verstorbenen oder Ehegatten/Lebenspartners im Bestattungsbezirk: Aubing

Für das gewünschte Grab sollten Sie die Voraussetzungen mit der Gräberverwaltung klären. Verwechseln Sie den Namen eines Stadtbezirks nicht mit dem jeweiligen Bestattungsbezirk. Auf der Seite Friedhof Sendling sind die dortigen Regeln beschrieben; weitere örtliche Angaben stehen auf den Bezirksseiten.

Auch die Vorstellung einer späteren Grabpflege kann in Ihren Notizen festgehalten werden. Fragen Sie nach den Regeln der jeweiligen Grabart und kennzeichnen Sie offene Punkte. Schreiben Sie keine Zusage über eine bestimmte Lage oder Verfügbarkeit auf, wenn diese noch nicht bestätigt wurde. So bleiben Ihre persönlichen Wünsche von bereits geklärten Voraussetzungen unterscheidbar.

Baumgrab erst im Sterbefall, Stelen-Urnen zu Lebzeiten

Die städtische Bestattung unter Bäumen ist auf mehreren Friedhöfen möglich, darunter auf dem Waldfriedhof und dem Neuen Südfriedhof. Ein solches Grab kann erst im Sterbefall erworben werden. Sie können diesen Wunsch in der Vorsorge festhalten, aber daraus keinen bereits erfolgten Erwerb ableiten.

Die städtischen Regeln sehen eine verrottbare Urne am Wurzelwerk vor. Grabschmuck und Kerzen sind dort nicht vorgesehen; auf Wunsch ist eine Plakette am Stamm möglich. Wenn Ihnen diese Form gefällt, sollten Sie auch diese Regeln mit Angehörigen besprechen. Ein Baumgrab ist nicht nur eine andere Lage, sondern mit konkreten Vorgaben für die Gestaltung verbunden.

Eine andere Möglichkeit bietet der Westfriedhof: Dort gibt es Urnen um gestaltete Stelen in Rasenbereichen mit einzelnen Bäumen. Dieses Angebot ist bereits zu Lebzeiten erwerbbar. Es ist vom städtischen Baumgrab am Wurzelwerk zu unterscheiden. Weitere Hinweise finden Sie unter Baumbestattung München.

Mit Angehörigen sprechen und Unterlagen ordnen

Ein offenes Gespräch kann helfen, unterschiedliche Erwartungen rechtzeitig zu erkennen. Erklären Sie, warum Ihnen eine Bestattungsart oder ein bestimmter Ort wichtig ist. Fragen Sie Angehörige, welche Punkte sie noch nicht verstehen. Sie müssen nicht alle Fragen in einem Gespräch lösen. Wichtig ist, dass die wesentlichen Wünsche bekannt sind und die Unterlagen später erreichbar bleiben.

Ordnen Sie persönliche Notizen, Vertragsunterlagen und Informationen zu einer vorhandenen Grabstätte so, dass ihr Zusammenhang erkennbar ist. Eine Vertrauensperson sollte wissen, welches Unternehmen gegebenenfalls schon angesprochen wurde. Halten Sie auch fest, welche Gespräche nur der Information dienten und wo tatsächlich eine Vereinbarung getroffen wurde. Das vermeidet Missverständnisse über einen vermeintlich bereits erteilten Auftrag.

Überdenken Sie Ihre Wünsche, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert. Bei Änderungen eines Vertrages wenden Sie sich an das betreffende Unternehmen und fragen nach dem vereinbarten Vorgehen. Hinweise zu aktuellen städtischen Gebühren stehen unter Bestattungskosten München; den späteren Ablauf erklärt Trauerfall in München. Diese Seiten ersetzen kein persönliches Vertragsgespräch.

Häufige Fragen

Was unterscheidet Verfügung und Vorsorgevertrag?

Die Verfügung hält persönliche Wünsche fest. Ein Vorsorgevertrag vereinbart Leistungen mit einem Bestattungsunternehmen. Der Wunsch nach einem bestimmten Friedhof ist noch kein Erwerb einer Grabstätte.

Bietet die Städtische Bestattung München Vorsorge an?

Ja. Laut Stadt bietet sie Vorsorgeverträge in der Regel für einen Trauerfall in München an. Ein Hausbesuch ist auf Wunsch möglich.

Kann ich ein städtisches Baumgrab schon zu Lebzeiten erwerben?

Nein. Der Erwerb ist erst im Sterbefall möglich. Sie können den Wunsch aber in Ihrer Vorsorge festhalten.

Welche Alternative ist am Westfriedhof zu Lebzeiten erwerbbar?

Am Westfriedhof Urnen um gestaltete Stelen in Rasenbereichen mit einzelnen Bäumen, mindestens 15 Jahre, Erwerb zu Lebzeiten möglich.

Soll ich meinen Willen zur Feuerbestattung schriftlich festhalten?

Ja, halten Sie Ihren Wunsch schriftlich und auffindbar fest. Die Feuerbestattung muss dem Willen der verstorbenen Person entsprechen. Bei Streit gleichrangiger Angehöriger ist bis zur gerichtlichen Entscheidung nur die Erdbestattung zulässig.

Kostenfreie Vermittlung anfragen

Premium Lead GmbH betreibt diese Seite als Vermittlungsangebot, nicht als Bestattungsunternehmen. Wenn Sie Unterstützung in München suchen, leiten wir Ihre Anfrage kostenfrei an ein Bestattungsunternehmen aus München weiter. Über dessen Leistungen, einen Auftrag und die Kosten entscheiden Sie im Gespräch mit dem Unternehmen. Die Durchführung einer Bestattung gehört nicht zu unserem Angebot.

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Hinweis: Bestatter München ist ein Vermittlungsangebot und selbst kein Bestattungsunternehmen. Die Vermittlung ist für Angehörige kostenfrei.

Quellen

Über diesen Ratgeber

Redaktion: Premium Lead GmbH. Verantwortlich für den Inhalt: Peter Probst (Geschäftsführer).

Quellen: Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München vom 02.12.2021, gültig seit 21.12.2021, Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München vom 27.05.2024, in Kraft seit 01.07.2024, Bayerisches Bestattungsgesetz (BestG), Bayerische Bestattungsverordnung (BestV)

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