Todesfall in München: Was ist jetzt zu tun?
Ein Todesfall in München wirft Fragen zu Fristen, Unterlagen, Bestattung und Kosten auf. Hier finden Sie eine sachliche Orientierung anhand der bayerischen Vorgaben und der Informationen der Stadt. Wir vermitteln auf Wunsch kostenfrei an ein Bestattungsunternehmen aus München, sind aber selbst kein Bestattungsunternehmen.
Stand der Gebühren: Friedhofsgebührensatzung vom 27.05.2024, in Kraft seit 01.07.2024. Zuletzt geprüft am .
Erste Orientierung nach einem Todesfall
Nach einem Todesfall können viele Fragen gleichzeitig auftauchen. Versuchen Sie zunächst zu unterscheiden, was jetzt geklärt werden muss und welche Entscheidungen später im Gespräch mit dem Bestattungsunternehmen anstehen. Der Ort, an dem sich die verstorbene Person befindet, vorhandene Unterlagen und ein möglicherweise schon vereinbarter Vorsorgevertrag sind wichtige Ausgangspunkte für dieses Gespräch.
Bei einem vermuteten Todesfall ist die ärztliche Feststellung des Todes der erste Schritt. Wenden Sie sich an die behandelnde ärztliche Stelle beziehungsweise in einer Einrichtung an das zuständige Personal. Wenn unklar ist, ob noch Hilfe möglich ist, behandeln Sie die Situation als medizinischen Notfall. Diese Seite kann keine medizinische Einschätzung geben und ersetzt keine ärztliche Untersuchung.
Notieren Sie, welche Stelle bereits informiert wurde und wer aus der Familie die Abstimmung übernimmt. Eine gemeinsame Übersicht kann helfen, widersprüchliche Absprachen zu vermeiden. Sie müssen dabei nicht alle persönlichen Wünsche sofort abschließend bestimmen. Klären Sie zunächst die nächsten organisatorischen Schritte und bringen Sie offene Fragen zum Gespräch mit.
Bayerische Fristen für Bestattung und Einäscherung
In München gelten das bayerische Bestattungsgesetz und die Bestattungsverordnung. Bestattet wird frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes (§ 18 Abs. 1 BestV). Für die späteste Frist gilt: Die verstorbene Person wird spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes bestattet oder eingeäschert; Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht mit (§ 19 Abs. 1 BestV). Beachten Sie, dass diese Vorgabe sowohl die Bestattung als auch die Einäscherung nennt und nicht mit der späteren Urnenbeisetzung gleichzusetzen ist.
Nach einer Feuerbestattung gilt zusätzlich: Die Urne muss spätestens drei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden (§ 19 Abs. 4 BestV). Die Urnenbeisetzung hat damit eine eigene Frist. Besprechen Sie mit dem Unternehmen, welche Termine für die Einäscherung und welche für die Beisetzung vorgesehen sind. Eine pauschale Angabe, es gebe „einige Tage Zeit“, würde diese unterschiedlichen Schritte nicht ausreichend erklären.
Holen Sie rechtzeitig Unterstützung für den Ablauf ein, statt aus den Fristen einen empfohlenen Zeitpunkt für die Beauftragung abzuleiten. Für konkrete Termine und erforderliche Unterlagen stimmen Sie sich mit den beteiligten Stellen ab. Halten Sie fest, welche Entscheidungen noch fehlen und welche bereits getroffen wurden.
Wer für die Bestattung sorgen muss
Die Bestattungspflichtigen ergeben sich aus § 15 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV. Genannt sind in dieser Reihenfolge: Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister, Kinder der Geschwister. Das betrifft die Pflicht, für die Bestattung zu sorgen. Wenn mehrere Angehörige beteiligt sind, sollten Sie klären, wer die Gespräche führt und welche Aufgaben bereits veranlasst wurden.
Kümmert sich niemand, sorgt die Gemeinde für die Bestattung und kann die notwendigen Kosten zurückverlangen (Art. 14 Abs. 2 BestG). Die Stadt weist bei der Bestattung von Amts wegen außerdem darauf hin, dass eine Erbausschlagung nicht von der Bestattungspflicht befreit. Wenn Sie unsicher sind, welche Verantwortung Sie persönlich haben, benötigen Sie eine auf Ihren Fall bezogene Klärung. Unser Vermittlungsangebot entscheidet diese rechtliche Frage nicht.
Liegt eine schriftliche Erklärung zur Bestattungsart oder ein Vorsorgevertrag vor, legen Sie die Unterlagen für das Gespräch bereit. Unterscheiden Sie zwischen einem geäußerten Wunsch und einem bereits geschlossenen Vertrag. Fragen Sie das betreffende Unternehmen, welche Leistungen vereinbart wurden und welche Entscheidungen noch anstehen. So vermeiden Sie, dieselbe Aufgabe mehrfach oder mit unterschiedlichen Vorstellungen zu beauftragen.
Standesamt München und Sterbeurkunden
Für die Sterbeurkunde nennt die Stadt das Standesamt München, Ruppertstraße 11, 80466 München. Die Anzeige übernimmt in der Regel das Bestattungsunternehmen. Eine Sterbeurkunde kostet 12 €. Je eine Urkunde für Krankenkasse und Rente ist gebührenfrei. Fragen Sie nach, welche Urkunden für Ihre weiteren Anliegen benötigt werden, statt ohne konkreten Bedarf eine pauschale Anzahl zu bestellen.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Sterbeurkunden sind online bestellbar. Die Bearbeitungsangabe ist von der Bestattungsfrist zu unterscheiden und keine Zusage für jeden einzelnen Vorgang. Informationen zur Bestellung und zum Verfahren finden Sie über die Quelle „Sterbeurkunde, Standesamt München“ am Ende der Seite.
Eine Sonderzuständigkeit hat das Standesamt München-Pasing, Landsberger Straße 486, 81241 München: nur Sterbefälle im Klinikum München-Pasing und in Altenheimen der Stadtbezirke 21, 22 und 23. Diese Ausnahme betrifft die dort genannten Sterbefälle, nicht automatisch jeden Menschen mit Wohnsitz in Pasing. Teilen Sie dem Unternehmen deshalb den tatsächlichen Sterbeort mit und lassen Sie klären, welche Stelle zuständig ist. Eine Bezirksadresse allein reicht für diese Zuordnung nicht aus.
Unterlagen und offene Fragen zusammenstellen
Fragen Sie das Bestattungsunternehmen oder das zuständige Standesamt, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden. Halten Sie vorhandene persönliche Dokumente, Informationen zum Sterbeort und gegebenenfalls Unterlagen zur Vorsorge zusammen bereit. Diese Seite gibt keine allgemeine Dokumentenliste als abschließende behördliche Anforderung aus; die Anforderungen für Ihren Fall müssen mit der zuständigen Stelle geklärt werden.
Notieren Sie, welche Dokumente bereits vorliegen und welche noch fehlen. Wenn mehrere Angehörige helfen, ist es sinnvoll, eine gemeinsame Liste zu führen. Geben Sie wichtige Angaben nicht nur mündlich weiter, wenn dabei Missverständnisse entstehen könnten. Besprechen Sie mit dem Unternehmen, welche Aufgaben es übernimmt und welche Rückfragen Sie selbst mit einer Behörde klären sollen.
Auch persönliche Wünsche gehören in diese Vorbereitung: Gibt es eine Erklärung zur Feuerbestattung, eine gewünschte Grabstätte oder Absprachen zur Trauerfeier? Kennzeichnen Sie Punkte, bei denen die Angehörigen noch unterschiedlicher Meinung sind. Ein möglichst klarer Überblick erleichtert das Gespräch, ohne dass Sie alle Fragen schon vor dem ersten Kontakt beantwortet haben müssen.
Gräberverwaltung, Friedhof und Trauerfeier
Die Gräberverwaltung der Städtischen Friedhöfe München befindet sich an der Damenstiftstraße 8, 80331 München. Die angegebenen Sprechzeiten sind Montag bis Donnerstag 8 bis 12 und 13 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr. Für die Auswahl eines Grabes müssen Verfügbarkeit, Grabart und gegebenenfalls Voraussetzungen zum Hauptwohnsitz im Bestattungsbezirk zusammen betrachtet werden. Ein Wunschfriedhof allein ist noch keine Bestätigung eines Erwerbsrechts.
Informationen zu den Standorten stehen unter Friedhöfe München. Die Seiten zum Westfriedhof, Waldfriedhof und Neuen Südfriedhof beschreiben Grabarten und Gebäude. Historische Friedhöfe ohne Bestattungen sind keine Alternative für einen aktuellen Beisetzungsauftrag.
Besprechen Sie die Trauerfeier getrennt von der Grabwahl. Welche städtischen Räume benötigt werden und ob eine Feier vor der Einäscherung oder eine Urnentrauerfeier geplant ist, kann die Gebühren verändern. Die Angaben zu einer Trauerhalle auf einer Friedhofsseite ersetzen keine Terminabstimmung. Lassen Sie bestätigen, welcher Raum und welcher Ablauf für Ihren Fall vorgesehen sind.
Feuerbestattung und Krematorium München
Das Krematorium München mit Urnenfriedhof liegt in der Sankt-Martin-Straße 41, 81541 München im Stadtbezirk Obergiesing-Fasangarten, am Ostfriedhof. Es wurde 1929 errichtet. Die Stadt nennt die Einäscherung bei vorliegenden Genehmigungen innerhalb von drei Werktagen. Diese Angabe ist keine pauschale Aussage über den gesamten Zeitraum zwischen Todesfall und Urnenbeisetzung.
Vor einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau Pflicht (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 BestV). Sie findet im Krematorium statt, zuständig ist das Gesundheitsamt am Sitz des Krematoriums (§ 17 Abs. 4 BestV). Die Feuerbestattung muss dem Willen des Verstorbenen entsprechen (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 BestV). Streiten gleichrangige Angehörige, ist bis zur Entscheidung des Gerichts nur die Erdbestattung zulässig (§ 17 Abs. 3 BestV). Wenn eine schriftliche Erklärung der verstorbenen Person vorliegt, bringen Sie diese zum Gespräch mit. Die Voraussetzung der zweiten Leichenschau darf nicht mit einer Preisposition verwechselt werden: Aus dem Einäscherungspreis folgt nicht, dass jede dafür erforderliche Leistung bereits enthalten wäre.
Die Einäscherung kostet laut Stadt 486 € zuzüglich Friedhofsgebühren. Weitere Informationen stehen unter Feuerbestattung München und auf der Seite zum Ostfriedhof. Für die spätere Beisetzung wählen Sie eine zulässige Grabart; die Asche darf nicht an Hinterbliebene zur Aufbewahrung zu Hause weitergegeben werden.
Kosten klären und Sozialbürgerhaus einbeziehen
Die Bestattungskosten bestehen aus städtischen Friedhofsgebühren, gegebenenfalls Einäscherung und den je Anbieter unterschiedlichen Leistungen des Bestattungsunternehmens. Bitten Sie um eine getrennte Aufstellung und besprechen Sie Wünsche, die zusätzliche Leistungen erfordern könnten. Unsere Seite Bestattungskosten München enthält Satzungsbeträge und Beispielrechnungen, aber keine vollständigen Anbieterpreise.
Wenn Sie die Kosten nicht tragen können, ist ein Antrag auf Übernahme erforderlicher Bestattungskosten nach § 74 SGB XII möglich. Das zuständige Sozialbürgerhaus richtet sich nach der Adresse. Das Sozialreferat nennt im Stadtgebiet bis zu 3.600 € für eine Erdbestattung inklusive Grabdenkmal und bis zu 3.000 € für eine Feuerbestattung. Jeder Fall wird einzeln beurteilt.
- Bestatter in Moosach
- Bestatter in Hadern
- Bestatter in Schwabing-Freimann
- Bestatter in Sendling
- Bestatter in Giesing
- Bestatter in Perlach
Auf den Bezirksseiten sind die örtlichen Sozialbürgerhäuser genannt. Fragen Sie die zuständige Stelle nach den Unterlagen für den Antrag und nach dem weiteren Vorgehen. Unsere Vermittlung entscheidet nicht über eine Kostenübernahme und kann sie nicht zusagen. Finanzielle Schwierigkeiten sollten deshalb direkt mit der zuständigen Stelle und dem Unternehmen besprochen werden.
Absprachen für den Abschied festhalten
Halten Sie nach dem Gespräch fest, welche Bestattungsart, welche Grabstätte und welche Form der Trauerfeier vereinbart sind. Notieren Sie auch, welche Angaben noch bestätigt werden müssen. Wenn Angehörige unterschiedliche Vorstellungen haben, unterscheiden Sie persönliche Wünsche von Vorgaben der verstorbenen Person und von bereits verbindlich besprochenen Leistungen. Das schafft Übersicht für die nächsten Gespräche.
Überlegen Sie, wen Sie über den Tod und später über den Termin informieren möchten. Texte, Musik und die Form des Abschieds können Sie mit dem Unternehmen besprechen. Diese allgemeinen Hinweise geben keine bestimmte Feierform vor und enthalten keine Zusage über die Verfügbarkeit von Räumen. Für eigene spätere Wünsche finden Sie Anregungen unter Bestattungsvorsorge München.
Häufige Fragen
Bis wann muss in München bestattet oder eingeäschert werden?
Die verstorbene Person wird spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes bestattet oder eingeäschert; Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht mit (§ 19 Abs. 1 BestV). Bestattet wird frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes (§ 18 Abs. 1 BestV).
Bis wann muss eine Urne beigesetzt werden?
Die Urne muss spätestens drei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden (§ 19 Abs. 4 BestV).
Was kostet eine Sterbeurkunde in München?
Eine Sterbeurkunde kostet 12 €. Je eine Urkunde für Krankenkasse und Rente ist gebührenfrei. Sterbeurkunden sind online bestellbar; die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
Wann ist das Standesamt München-Pasing zuständig?
Eine Sonderzuständigkeit hat das Standesamt München-Pasing, Landsberger Straße 486, 81241 München: nur Sterbefälle im Klinikum München-Pasing und in Altenheimen der Stadtbezirke 21, 22 und 23.
Wo beantrage ich Hilfe bei Bestattungskosten?
Beim zuständigen Sozialbürgerhaus nach Adresse kann ein Antrag nach § 74 SGB XII gestellt werden. Die Kostenübernahme wird im Einzelfall beurteilt. Die Bezirksseiten nennen die örtlichen Stellen.
Kostenfreie Vermittlung anfragen
Premium Lead GmbH betreibt diese Seite als Vermittlungsangebot, nicht als Bestattungsunternehmen. Wenn Sie Unterstützung in München suchen, leiten wir Ihre Anfrage kostenfrei an ein Bestattungsunternehmen aus München weiter. Über dessen Leistungen, einen Auftrag und die Kosten entscheiden Sie im Gespräch mit dem Unternehmen. Die Durchführung einer Bestattung gehört nicht zu unserem Angebot.
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Quellen
- Bayerisches Bestattungsgesetz (BestG)
- Bayerische Bestattungsverordnung (BestV)
- Sterbeurkunde, Standesamt München
- Städtische Friedhöfe München (Übersicht)
- Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München vom 02.12.2021, gültig seit 21.12.2021
- Krematorium München, Stadt München
- Übernahme von Bestattungskosten, Sozialreferat München
- Sozialbürgerhäuser im Überblick, Stadt München
- Bestattung von Amts wegen, Stadt München
Über diesen Ratgeber
Redaktion: Premium Lead GmbH. Verantwortlich für den Inhalt: Peter Probst (Geschäftsführer).
Quellen: Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München vom 02.12.2021, gültig seit 21.12.2021, Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München vom 27.05.2024, in Kraft seit 01.07.2024, Bayerisches Bestattungsgesetz (BestG), Bayerische Bestattungsverordnung (BestV)
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