Seebestattung München: Ablauf, Recht und wichtige Hinweise

Eine Seebestattung ab München ist die Beisetzung einer Urne im Meer. In München selbst ist keine Seebestattung möglich, deshalb wird die Urne nach der Einäscherung an die Küste überführt. Wir sind ein Vermittlungsdienst und kein Bestattungsunternehmen und vermitteln Ihnen kostenfrei ein Bestattungsunternehmen aus München, das die Seebestattung für Sie organisiert.

Stand der Gebühren: Friedhofsgebührensatzung vom 27.05.2024, in Kraft seit 01.07.2024. Zuletzt geprüft am .

Was ist eine Seebestattung?

Bei einer Seebestattung wird die Asche der verstorbenen Person in einer Urne dem Meer übergeben. Ein Grab auf einem Friedhof gibt es danach nicht. Das bayerische Bestattungsgesetz nennt die Seebestattung ausdrücklich als eine der Bestattungsarten: Erdbestattung, Feuerbestattung mit Beisetzung der Urne in einer Grabstätte oder Seebestattung (Art. 1 Abs. 1 BestG). Leichen und Urnen müssen grundsätzlich auf Friedhöfen beigesetzt werden.

Rechtlich ist die Seebestattung in Bayern eine eigene Bestattungsart (Art. 1 Abs. 1 BestG); vorher findet eine Einäscherung statt.

Seebestattung nach bayerischem Recht

Die Seebestattung ist in Bayern eine zulässige Bestattungsart (Art. 1 Abs. 1 BestG) und wird genehmigt, wenn sie nachweislich dem Willen des Verstorbenen entspricht (Art. 12 Abs. 1 BestG).

Eine Verstreuung der Asche sieht das bayerische Recht nicht vor. Beisetzungen außerhalb von Friedhöfen brauchen eine Genehmigung (Art. 12 Abs. 1 BestG). Eine Seebestattung ist zu genehmigen, wenn sie nachweislich dem Willen des Verstorbenen entspricht.

Wichtig ist deshalb, dass der Wunsch der verstorbenen Person nachvollziehbar ist. Liegt eine schriftliche Verfügung vor, bringen Sie diese zum Beratungsgespräch mit. Das Bestattungsunternehmen sagt Ihnen, welche Nachweise nötig sind, und kümmert sich um die Abstimmung. Zusätzlich gilt für jede Feuerbestattung: Die Feuerbestattung muss dem Willen des Verstorbenen entsprechen (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 BestV). Streiten gleichrangige Angehörige, ist bis zur Entscheidung des Gerichts nur die Erdbestattung zulässig (§ 17 Abs. 3 BestV).

Ablauf einer Seebestattung ab München

  1. Eine Ärztin oder ein Arzt stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus.
  2. Das Bestattungsunternehmen holt die verstorbene Person ab und bespricht mit Ihnen den Wunsch nach einer Seebestattung.
  3. Der Sterbefall wird beim Standesamt München, Ruppertstraße 11, 80466 München, beurkundet. Eine Sterbeurkunde kostet 12 €.
  4. Im Krematorium München finden die zweite Leichenschau und die Einäscherung statt.
  5. Die Urne wird an die Küste überführt und an eine Reederei übergeben.
  6. Die Reederei setzt die Urne auf See bei.

Für den Zeitpunkt gelten die bayerischen Fristen: Die Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes (§ 18 Abs. 1 BestV) möglich, die verstorbene Person muss spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes bestattet oder eingeäschert werden; Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht mit (§ 19 Abs. 1 BestV). Nach der Einäscherung gilt: Urne spätestens drei Monate nach der Einäscherung beisetzen (§ 19 Abs. 4 BestV).

Vor der Einäscherung ist eine Trauerfeier in München möglich, zum Beispiel am Sarg. So können sich auch Angehörige verabschieden, die nicht an die Küste reisen möchten.

Einäscherung im Krematorium München

Eingeäschert wird im städtischen Krematorium München mit Urnenfriedhof an der Sankt-Martin-Straße 41, 81541 München, am Ostfriedhof im Stadtbezirk Obergiesing-Fasangarten. Der Preis der Stadt für die Einäscherung beträgt 486 € zuzüglich der Friedhofsgebühren. Liegen die Genehmigungen vor, findet die Einäscherung laut Stadt innerhalb von drei Werktagen statt.

Vor einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau Pflicht (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 BestV). Sie findet im Krematorium statt, zuständig ist das Gesundheitsamt am Sitz des Krematoriums (§ 17 Abs. 4 BestV).

Mehr über Einäscherung, Urnengräber und Gebühren lesen Sie unter Feuerbestattung in München.

Überführung der Urne an die Küste

München liegt nicht am Meer. Die Urne wird deshalb nach der Einäscherung an die Küste gebracht. Das übernimmt das Bestattungsunternehmen. Die Urne darf in Bayern nicht mit nach Hause genommen werden: Die Asche darf nur an den Friedhofsträger oder ein beauftragtes Bestattungsunternehmen herausgegeben werden, eine Weitergabe an Hinterbliebene ist unzulässig (§ 28 Abs. 1 BestV). Angehörige können die Urne also nicht selbst an die Küste mitnehmen.

Münchner Bestattungsunternehmen vermitteln Seebestattungen in Nord- und Ostsee, zum Beispiel ab Häfen wie Büsum, Cuxhaven, Travemünde oder Sassnitz.

Welche Reederei und welcher Hafen infrage kommen, bespricht das Bestattungsunternehmen mit Ihnen. Die Gebührensatzung kennt die Verlegung einer Urne nach auswärts mit 515 € (§ 6 Abs. 2 Friedhofsgebührensatzung) und den Urnenversand, für den sie keine Nettogebühr festlegt (§ 1). Die Kosten der Reederei und des Bestattungsunternehmens kommen hinzu. Einen Überblick finden Sie unter Bestattungskosten in München.

Was Angehörige vorbereiten können

Legen Sie eine vorhandene Verfügung zur Bestattung bereit. Welche Unterlagen nötig sind, sagt Ihnen das Standesamt bzw. das Bestattungsunternehmen. Überlegen Sie in der Familie, ob es vorher in München eine Trauerfeier geben soll.

Alternativen in München

Wer einen Ort zum Trauern in der Nähe wünscht, kann die Urne auch auf einem Münchner Friedhof beisetzen. Naturnah ist die Baumbestattung in München, etwa auf dem Waldfriedhof oder dem Neuen Südfriedhof. Eine Übersicht bietet die Seite Friedhöfe in München.

Bedenken Sie bei der Entscheidung, dass es nach einer Seebestattung kein Grab in München gibt, an dem Angehörige Blumen ablegen können.

Wer für die Bestattung sorgen muss

Bestattungspflichtig sind in dieser Reihenfolge: Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister, Kinder der Geschwister (§ 15 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV). Kümmert sich niemand, sorgt die Gemeinde für die Bestattung und kann die notwendigen Kosten zurückverlangen (Art. 14 Abs. 2 BestG).

Lassen Sie sich bei der Entscheidung Zeit und fragen Sie das Bestattungsunternehmen nach allen Posten, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Seebestattung aus Ihrem Stadtbezirk

Häufige Fragen zur Seebestattung ab München

Ist eine Seebestattung in Bayern erlaubt?

Die Seebestattung ist in Bayern eine zulässige Bestattungsart (Art. 1 Abs. 1 BestG) und wird genehmigt, wenn sie nachweislich dem Willen des Verstorbenen entspricht (Art. 12 Abs. 1 BestG).

Kann die Seebestattung in München selbst stattfinden?

Nein. In München ist keine Seebestattung möglich. Nach der Einäscherung wird die Urne an die Küste überführt und dort von einem Schiff aus im Meer beigesetzt.

Ab welchen Häfen finden Seebestattungen statt?

Münchner Bestattungsunternehmen vermitteln Seebestattungen in Nord- und Ostsee, zum Beispiel ab Häfen wie Büsum, Cuxhaven, Travemünde oder Sassnitz.

Wo wird vor der Seebestattung eingeäschert?

In München im städtischen Krematorium München mit Urnenfriedhof, Sankt-Martin-Straße 41, 81541 München. Die Einäscherung kostet laut Stadt 486 € zuzüglich der Friedhofsgebühren.

Gibt es nach einer Seebestattung ein Grab?

Nein. Die Urne wird im Meer beigesetzt, ein Grab auf einem Münchner Friedhof entsteht nicht. Wer einen festen Ort zum Trauern wünscht, kann stattdessen eine Urnenbeisetzung auf einem Friedhof oder eine Baumbestattung wählen.

Seebestattung ab München anfragen

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Hinweis: Bestatter München ist ein Vermittlungsangebot und selbst kein Bestattungsunternehmen. Die Vermittlung ist für Angehörige kostenfrei.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr. Bestatter München ist ein Vermittlungsangebot und kein Bestattungsunternehmen.

Über diesen Ratgeber

Redaktion: Premium Lead GmbH. Verantwortlich für den Inhalt: Peter Probst (Geschäftsführer).

Quellen: Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München vom 02.12.2021, gültig seit 21.12.2021, Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München vom 27.05.2024, in Kraft seit 01.07.2024, Bayerisches Bestattungsgesetz (BestG), Bayerische Bestattungsverordnung (BestV)

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