Feuerbestattung München: Krematorium, Urnengräber und Gebühren

Bei einer Feuerbestattung in München wird die verstorbene Person eingeäschert und die Asche in einer Urne beigesetzt. Eingeäschert wird im städtischen Krematorium München am Ostfriedhof. Hier lesen Sie, welche Vorgaben das bayerische Recht macht, welche Urnengräber es gibt und welche Gebühren die Stadt berechnet. Wir sind ein Vermittlungsdienst und kein Bestattungsunternehmen und vermitteln Ihnen kostenfrei ein Bestattungsunternehmen aus München.

Stand der Gebühren: Friedhofsgebührensatzung vom 27.05.2024, in Kraft seit 01.07.2024. Zuletzt geprüft am .

Was ist eine Feuerbestattung?

Das bayerische Bestattungsgesetz nennt als Bestattungsarten: Erdbestattung, Feuerbestattung mit Beisetzung der Urne in einer Grabstätte oder Seebestattung (Art. 1 Abs. 1 BestG). Leichen und Urnen müssen grundsätzlich auf Friedhöfen beigesetzt werden. Bei der Feuerbestattung wird der Sarg mit der verstorbenen Person im Krematorium eingeäschert. Die Asche kommt in eine Urne, die anschließend in einer Grabstätte beigesetzt wird. Auch eine Seebestattung setzt eine Einäscherung voraus.

Für Angehörige hat die Feuerbestattung oft praktische Gründe: Urnengräber sind kleiner, es gibt mehr Formen wie Urnennischen oder die Bestattung unter Bäumen, und die Beisetzung der Urne kann mit etwas zeitlichem Abstand zur Einäscherung geplant werden. Entscheidend ist aber der Wille der verstorbenen Person.

Krematorium München

Das Krematorium München mit Urnenfriedhof liegt an der Sankt-Martin-Straße 41, 81541 München im Stadtbezirk Obergiesing-Fasangarten, direkt am Ostfriedhof. Die Stadt nennt dazu:

  • städtisch, am Ostfriedhof, 1929 errichtet
  • Urnenfriedhof mit 4,3 Hektar und rund 16.100 Plätzen, Ruhezeit 10 Jahre
  • Einäscherung 486 € zuzüglich Friedhofsgebühren, bei vorliegenden Genehmigungen innerhalb von drei Werktagen
  • barrierefreies Foyer, auf Wunsch Teilnahme an der Übergabe des Sarges an das Feuer, kostenfreies Streaming aus dem Verabschiedungsraum

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln: S-Bahn St.-Martin-Straße (S3, S5), Tram 18 Werinherstraße.

Der Preis der Stadt für die Einäscherung im Krematorium München beträgt 486 € zuzüglich der Friedhofsgebühren. Liegen die Genehmigungen vor, findet die Einäscherung laut Stadt innerhalb von drei Werktagen statt. Das Bestattungsunternehmen bringt die verstorbene Person zum Krematorium und kümmert sich um die nötigen Unterlagen.

Rechtliche Voraussetzungen der Feuerbestattung

Zweite Leichenschau

Vor einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau Pflicht (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 BestV). Sie findet im Krematorium statt, zuständig ist das Gesundheitsamt am Sitz des Krematoriums (§ 17 Abs. 4 BestV).

Wille der verstorbenen Person

Die Feuerbestattung muss dem Willen des Verstorbenen entsprechen (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 BestV). Streiten gleichrangige Angehörige, ist bis zur Entscheidung des Gerichts nur die Erdbestattung zulässig (§ 17 Abs. 3 BestV).

Nachgewiesen wird der Wille durch eine Verfügung von Todes wegen, eine notariell beglaubigte oder eine schriftliche Erklärung der verstorbenen Person (§ 17 Abs. 2 BestV). Bringen Sie eine solche Erklärung zum Beratungsgespräch mit.

Fristen

Die Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes (§ 18 Abs. 1 BestV) möglich. Die verstorbene Person muss spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes bestattet oder eingeäschert werden; Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht mit (§ 19 Abs. 1 BestV). Nach der Einäscherung gilt: Urne spätestens drei Monate nach der Einäscherung beisetzen (§ 19 Abs. 4 BestV).

Urne zu Hause?

Die Urne darf in Bayern nicht mit nach Hause genommen werden: Die Asche darf nur an den Friedhofsträger oder ein beauftragtes Bestattungsunternehmen herausgegeben werden, eine Weitergabe an Hinterbliebene ist unzulässig (§ 28 Abs. 1 BestV).

Ablauf einer Feuerbestattung in München

  1. Eine Ärztin oder ein Arzt stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus.
  2. Das Bestattungsunternehmen holt die verstorbene Person ab und bespricht mit Ihnen Sarg, Urne, Grab und Trauerfeier.
  3. Der Sterbefall wird beim Standesamt München, Ruppertstraße 11, 80466 München, beurkundet. Eine Sterbeurkunde kostet 12 €. Die Anzeige übernimmt in der Regel das Bestattungsunternehmen. Bearbeitung in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Je eine Urkunde für Krankenkasse und Rente ist gebührenfrei. Sterbeurkunden sind online bestellbar.
  4. Im Krematorium findet die zweite Leichenschau statt, danach die Einäscherung.
  5. Auf Wunsch gibt es vor der Einäscherung eine Trauerfeier am Sarg oder später eine Urnentrauerfeier.
  6. Die Urne wird in der gewählten Grabstätte beigesetzt.

Eine Trauerfeier vor der Einäscherung kostet nach der Gebührensatzung 229 €, eine Urnentrauerfeier 171 €. Für die Beisetzung der Urne berechnet die Stadt 588 €.

Was Angehörige vorbereiten können

Für das erste Gespräch mit dem Bestattungsunternehmen hilft es, eine vorhandene schriftliche Verfügung zur Bestattung bereitzulegen. Welche Unterlagen nötig sind, sagt Ihnen das Standesamt bzw. das Bestattungsunternehmen. Überlegen Sie außerdem, ob es eine Trauerfeier am Sarg vor der Einäscherung oder eine Urnentrauerfeier geben soll und welcher Friedhof infrage kommt.

Urnengrabarten und Grabnutzungsgebühren

Die Grabnutzung wird je Jahr berechnet und für die gesamte Ruhezeit im Voraus erhoben. Die Ruhezeit beträgt in der Regel 10 Jahre, auf einigen Friedhöfen länger. Für Urnengräber nennt die Satzung:

GrabartGebühr je Jahr
Urnenerdgrab 1. Reihe109 €
Urnenerdgrab 2. und folgende Reihen59 €
Urnen-Heckengrab130 €
Urnen-Mauergrab135 €
Urnen-Anlagengrab176 €
Urnen-Waldgrab (einfach)218 €
Urnengrab mit Bepflanzung und Pflege, eine Urne162 €
Urnennische mit Deckplatte, eine Urne143 €
Urnennische offener Einzelplatz99 €

Für die Bestattung unter Bäumen gelten eigene Gebühren, mehr dazu unter Baumbestattung in München. In besonders gestalteten Friedhofsteilen gilt ein Zuschlag: plus 50 Prozent in besonders gestalteten Friedhofsteilen, unter anderem Forum Ost-, West- und Nordfriedhof, Hauptwege Ost- und Waldfriedhof, Seerundweg Neuer Südfriedhof, Künstlersektion Gräberfeld 41 Waldfriedhof sowie die Friedhöfe Bogenhausen, Neuhausen und Nymphenburg (§ 4 Abs. 3).

Anonyme Urnengrabstätte

Für eine anonyme Urnengrabstätte berechnet die Stadt einmalig 940 €. Die Lage der Urne wird dabei nicht gekennzeichnet. Wer später einen Ort zum Trauern sucht, sollte das bei der Entscheidung bedenken.

Beispielrechnung Friedhofsgebühren und Einäscherung

Feuerbestattung, Urnenerdgrab 2. Reihe, 10 Jahre, Urnentrauerfeier

  • Einäscherung Krematorium München: 486 €
  • Grabnutzung 10 x 59 €: 590 €
  • Urnenbeisetzung: 588 €
  • Urnentrauerfeier: 171 €

Summe Friedhofsgebühren und Einäscherung: 1.835 €

Anonyme Urnenbestattung ohne Feier

  • Einäscherung Krematorium München: 486 €
  • Anonyme Urnengrabstätte einmalig: 940 €
  • Urnenbeisetzung: 588 €

Summe Friedhofsgebühren und Einäscherung: 2.014 €

Die Beispiele sind selbst gerechnet aus der Friedhofsgebührensatzung und dem Einäscherungspreis der Stadt; sie sind keine Musterfälle der Stadt und keine Preiszusage. Sarg, Urne, Überführung und die Leistungen des Bestattungsunternehmens kommen hinzu. Einen Überblick finden Sie unter Bestattungskosten in München.

Friedhöfe mit Urnengräbern in München

  • Westfriedhof: Urnenerdgrab 1. und 2. Reihe, Urnen-Heckengrab, Urnen-Mauergrab, Urnen-Anlagengrab, Urnengräber mit Rahmenbepflanzung
  • Waldfriedhof: Urnenerdgrab 1. und 2. Reihe, Urnen-Heckengrab, Urnen-Waldgrab, Urnengräber mit Rahmenbepflanzung, Urnennischen
  • Nordfriedhof: Urnenerdgrab 1. und 2. Reihe, Urnen-Heckengrab, Urnen-Anlagengrab, Urnengräber mit Rahmenbepflanzung
  • Ostfriedhof: Urnenerdgrab 1. und 2. Reihe, Urnen-Mauergrab, Urnennischen
  • Neuer Südfriedhof: Urnenerdgrab 1. und 2. Reihe, Urnen-Heckengrab, Urnen-Anlagengrab, Urnengräber mit Dauerbepflanzung, Urnennischen
  • Friedhof Sendling: Urnenerdgrab 1. und 2. Reihe

Weitere Friedhöfe finden Sie in der Übersicht Friedhöfe in München. Wer die Urne im Meer beisetzen möchte, liest unter Seebestattung ab München weiter. Für eine Beisetzung im Sarg lesen Sie unter Erdbestattung in München.

Feuerbestattung in Ihrem Stadtbezirk

Häufige Fragen zur Feuerbestattung in München

Wo wird in München eingeäschert?

Im städtischen Krematorium München mit Urnenfriedhof, Sankt-Martin-Straße 41, 81541 München, am Ostfriedhof im Stadtbezirk Obergiesing-Fasangarten. Die Einäscherung kostet laut Stadt 486 € zuzüglich der Friedhofsgebühren.

Ist vor der Einäscherung eine zweite Leichenschau nötig?

Vor einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau Pflicht (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 BestV). Sie findet im Krematorium statt, zuständig ist das Gesundheitsamt am Sitz des Krematoriums (§ 17 Abs. 4 BestV).

Bis wann muss die Urne beigesetzt werden?

Die Urne muss spätestens drei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden (§ 19 Abs. 4 BestV).

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Nein. Die Asche darf nur an den Friedhofsträger oder ein beauftragtes Bestattungsunternehmen herausgegeben werden, eine Weitergabe an Hinterbliebene ist unzulässig (§ 28 Abs. 1 BestV).

Was kostet eine anonyme Urnenbestattung in München?

Für eine anonyme Urnengrabstätte berechnet die Stadt einmalig 940 €. Mit Einäscherung und Urnenbeisetzung ergeben sich nach unserer Rechnung 2.014 € an städtischen Gebühren, ohne die Leistungen des Bestattungsunternehmens.

Wer entscheidet, ob eine Feuerbestattung stattfindet?

Die Feuerbestattung muss dem Willen des Verstorbenen entsprechen (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 BestV). Streiten gleichrangige Angehörige, ist bis zur Entscheidung des Gerichts nur die Erdbestattung zulässig (§ 17 Abs. 3 BestV).

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Hinweis: Bestatter München ist ein Vermittlungsangebot und selbst kein Bestattungsunternehmen. Die Vermittlung ist für Angehörige kostenfrei.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr. Bestatter München ist ein Vermittlungsangebot und kein Bestattungsunternehmen.

Über diesen Ratgeber

Redaktion: Premium Lead GmbH. Verantwortlich für den Inhalt: Peter Probst (Geschäftsführer).

Quellen: Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München vom 02.12.2021, gültig seit 21.12.2021, Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München vom 27.05.2024, in Kraft seit 01.07.2024, Bayerisches Bestattungsgesetz (BestG), Bayerische Bestattungsverordnung (BestV)

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